Fredy erinnert die coolen Hacker daran, dass Hacken als Volkssport nur innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen ungefährlich ist: Nicht nur Cablecom, auch Datazug hat Sicherheitsprobleme:
Es sieht fast aus, als sei das Aufspüren allfälliger Sicherheitsprobleme und leicht knackbaren Codes zum Volkssport geworden. […] doch den Hobby-Hackern sei wieder einmal Artikel 143 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs in Erinnerung gerufen.
Artikel 143 handelt von Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, und ist im Prinzip generisch anwendbar auf alle IT-Hack-Aktivitäten.
Mit Benbit ist bereits einer dieser Volkssportler wieder verschwunden.