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Bezahlen für Urheberrechtsverletzungen im Intranet

Der heutige Tagi schreibt, dass sich Pro Litteris (die CH-Urheberrechtsverwaltung) und die Nutzerverbände (Gewerbeverband etc.) geeinigt haben über die Höhe einer Gebühr für die “Nutzung von geschützten Werken und geschützten Leistungen in elektronischer Form zum Eigengebrauch mittels betriebsinternen Netzwerken im Dienstleistungsbereich”. Die betroffenen Betriebe müssen ab 1.1.2004 pauschal 30% der schon etablierten Fotokopiergebühr zusätzlich abliefern.
Wieder mal das alte Problem: wer im Intranet keine urheberrechtlich geschützten Werke verbreitet, bezahlt trotzdem, und wer solche Werke verbreitet, macht sich trotzdem strafbar. Es sei denn, er geht einen Vertrag ein mit dem Besitzer, und bezahlt dann wieder doppelt.
Die Vereinbarungen sind online einsehbar unter dem Stichwort Gemeinsamer Tarif 9.


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